Profil

BomhardIP, am 1. März 2015 in Alicante gegründet, ist eine auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert. Mit Anwälten aus sechs verschiedenen Ländern und einem Team von mehrsprachigen Paralegals beraten wir unsere multinationalen Mandanten zu allen Fragen des europäischen Rechts des geistigen Eigentums, insbesondere Marken und Designs. Unsere vielfach in internationalen Großkanzleien gesammelte Erfahrung und unser akademischer Anspruch, gekoppelt mit unserer schlanken und transparenten Kanzleistruktur, führt zu einer besonderen Mischung aus juristischer Expertise und Pragmatismus.

Wir sind spezialisiert auf den Schutz und die Verteidigung und Durchsetzung von Unionsmarken und –designs, auf weltweites Portfolio-Management sowie Markenrecherchen in ganz Europa und darüber hinaus. Die Gründungspartnerin Verena von Bomhard befasst sich seit Ende 1995 in Alicante intensiv mit dem Recht der Unionsmarke und hat damit eine nahezu unübertroffene Erfahrung in diesem Bereich. Mit über 130 Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union und 10 vor dem Gerichtshof in Luxemburg haben wir auch auf diesem Gebiet besondere Erfahrung.

Wir beraten Mandanten aus diversen Industrien, insbesondere Nahrungsmittel und Getränke, Kosmetik und Körperpflege, Gesundheit und Agrarchemie, Spielwaren, Mode, Sportartikel, Finanzen und Automobil. Wir identifizieren uns mit den Zielen unserer Mandanten und bieten rechtlich fundierte und zugleich praktische Lösungen an, die unseren Mandanten das Leben erleichtern.

Wir freuen uns über die zahlreichen Anerkennungen unserer Anwälte als herausragende Experten sowie unseres Teams in seiner Gesamtheit in diversen anerkannten Verzeichnissen, insbesondere über unser konsistentes Gold-Ranking durch World Intellectual Property Review und Managing Intellectual Property seit unserer Gründung.

Als aktive Mitglieder von Interessenverbänden wie INTA, Marques, ECTA, PTMG und GRUR sowie als Autoren und Herausgeber von Fachliteratur verfolgen wir die Rechtsentwicklung und versuchen, sie im Interesse der Inhaber von Geistigem Eigentum mitzugestalten.